Wo kann ich bei der Kommunalwahl wählen?

LAMPERTHEIM. Im vierten Teil der Serie zeigen wir, wo du deine Stimme abgeben kannst.

Gewählt werden kann - fast - überall

Wenn du eine Wahlbenachrichtigung hast:

    • stehen dein Wahlbezirk und dein Wahlraum auf der Wahlbenachrichtigung. Der Wahlraum ist der Ort, an dem du wählen kannst.
    • Nimm deine Wahlbenachrichtigung am 15.03.2026 mit und zeige sie dort vor.

Wenn du deine Wahlbenachrichtigung nicht mehr hast:

    • kannst du hier durch Eingabe deiner Adresse deinen Wahlraum suchen.
    • kannst du auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen. Dafür brauchst du ein Ausweisdokument. Zum Beispiel deinen Personalausweis. Durch ein Vorzeigen des Ausweises im Wahlraum kannst du wählen. 

Wenn du gar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hast:

    • dann stehst du vielleicht nicht im Wählerverzeichnis. Das ist eine Liste aller Menschen, die wählen dürfen. Du musst womöglich Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. Gehe hierfür am besten beim Wahlamt vorbei:
      • Wahlamt, Zimmer 111, Römerstraße 102, 68623 Lampertheim
        Die Frist ist zwar abgelaufen, aber für die nächste Wahl bist du dann gewappnet!

Wenn du am Wahltag nicht da bist: 

    • kannst Briefwahl beantragen. Dies geht komfortabel über den QR-Code auf der Rückseite deiner Wahlbenachrichtigung oder durch manuelle Dateneingabe hier.

Wie du siehst, brauchst du am 15. März 2026 nur ein paar Minuten Zeit, um deine Stimme irgendwo in Lampertheim abzugeben oder du bestellst deine Briefwahlunterlagen gleich!

Weitere detaillierte Infos findest du unter der offiziellen Wahlbekanntmachung.

Nach oben scrollen